Genau so vielseitig wie unser Handlungsbereich ist auch unser Bildungsangebot. Als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sind wir mit verschiedensten Themen vertraut. Seien es gesellschaftliche Herausforderungen, schwierige Tarifauseinandersetzungen und Streiks, oder die komplizierte Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung, wie dem Betriebsrat - gewerkschaftliche Bildungsarbeit liefert das Know-How und die Skills, um allen Anforderungen gerecht zu werden.

Freistellungsgrundlage

Wusstet ihr eigentlich, dass allen Beschäftigten 5 Tage bezahlter Bildungsurlaub im Jahr zusteht? Dieser Bildungsurlaub gilt als Arbeitszeit, wird daher bezahlt und gilt zusätzlich zum Erholungsurlaub. Er dient „[…] sowohl der politischen Bildung als auch der beruflichen Weiterbildung und zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit […]“ (Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz).

ver.di bietet Seminare an, die nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt sind und die du auch besuchen kannst.

Finden Seminare unter der Woche statt, so gibt es dafür Freistellungsmöglichkeiten. Neben den fünf Tagen Bildungsurlaub für alle Beschäftigten haben Interessenvertretungen wie der Betriebsrat Freistellungsmöglichkeiten, um sich für ihre Aufgaben zu qualifizieren: § 37 Abs. 6 und 7 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Achtet bei den Seminarausschreibungen darauf, welche Freistellungsgrundlage dort angegeben wird!

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